Schneeräumung auf Dachflächen

Schneeräumung auf Dachflächen

Unsere qualifizierten Mitarbeiter befreien Ihre Flachdächer von Schnee. Sie sind speziell geschult, um Unfälle jeglicher Art zu vermeiden und Ihre Gebäude vor Schäden durch Schneelasten zu schützen.

Auszüge der DGUV 212-002


In den letzten Jahren haben veränderte klimatische Verhältnisse zu außer-gewöhnlich starken Schneefällen geführt. Obwohl bei der Konstruktion von Dächern die zu erwartenden Schneehöhen rechnerisch berücksichtigt wur-den und somit eine Schneeräumung in der Regel nicht erforderlich war, sind nun bestehende Gebäude für solche Lasten häufig unterdimensioniert.

Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren durch Aufbauten (z. B. Photovol-taikanlagen) die Tragreserven für Schneelasten reduziert wurden. Außerdem führten schwere Gerätschaften und Schneeumverteilungen bei spontanen Schneeräumungen im Havariefall zu bisher nicht berücksichtigten Verkehrs-lasten. Schwere Unfälle durch eingestürzte Dächer oder Absturz waren die Folge. Diese dürfen nicht als Unglück verstanden werden, sondern müssen zukünftig vermieden werden.


Schneemanagement


Schneemanagement ist die systematische Identifizierung und Bewertung aller mit dem Schnee verbundenen Gefahren und Risiken sowie die Fest-legung erforderlicher Maßnahmen (z. B. Planung, Vorbereitung und Veran-lassung/Durchführung der rechtzeitigen Schneeräumung), um die relevan-ten Gefahren und Risiken zu minimieren.


Aufgaben und Verantwortung der Beteiligten


In den staatlichen Regelungen, dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger und durch den Stand der Technik sind klare Vorgaben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz festgelegt. Aus diesen Vorgaben ergeben sich für die Adressaten dieser DGUV Information eindeutige Pflichten, deren Verletzung im Schadensfall rechtliche Konsequenzen (z. B. Zivilrecht, Strafrecht, Ord-nungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht) haben kann. Zum Schneemanage-ment sollen insbesondere folgende Maßnahmen gehören:

• Identifizierung möglicher Gefahren, z. B.

– unzureichende Eignung und Qualifizierung des Räumpersonals

– mangelhafte Planung

– Absturz nach innen und außen

– Dach-Einsturz– Witterungsbedingungen (Gewitter, Kälte, Wind)

– Stromschlag (z. B. durch Photovoltaik, Hausanschlussleitungen)

• Bewertung möglicher Folgen (z. B. Betriebsunterbrechung bei Einsturzge-       fahr)

• Bereitstellung notwendiger Kapazitäten zur Durchführung der Schnee-               räumung

• Ableitung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Rahmen eines             Konzeptes, z. B.

– Aufstellung eines Notfallplans zur rechtzeitigen Einleitung der                 Schneeräumung

– bauliche Vorbereitungen am Gebäude, um eine gefahrlose                         Schneeräumung zu ermöglichen

• Begleitung und Überwachung der Schneeräumung.


Haftung der Beteiligten


Haftungsrisiken im Zusammenhang mit kritischen Schneelasten können sich sowohl aus der Planung als auch bei der Durchführung durch Handeln oder Unterlassen ergeben. Sie resultieren aus Personen- und/oder Sachschäden, die z. B. folgende Ursachen haben können:

• Standsicherheitsnachweis berücksichtigt keine außergewöhnlichen                    Schneelasten sowie Verkehrslasten durch Personal und Gerätschaften bei        der Schneeräumung

• veränderter Gebäudezustand (z. B. durch Alterung, Umbauten) wird bei den     zu erwartenden Lasten nicht berücksichtigt

• Schneeräumung wird unterlassen, erfolgt zu spät oder mangelhaft

• Fehler bei der Gebäudeplanung (fehlende Absturzsicherungen etc.)

• fehlendes/unzureichendes Räumungs- und Sicherungskonzept

• mangelhafte Qualifikation und Unterweisung der Beteiligten

• keine routinemäßige Arbeit

• Arbeiten in Ausnahmesituationen

• besondere Witterungsbedingungen

• fehlendes Frühwarnsystem

• mangelhafte Verkehrssicherung.


Ziel der Schneeräumung


Mit Dachschneeräumungen soll die Standsicherheit von Gebäuden gewähr-leistet werden. Dabei sollen sowohl das Gebäude als auch die im Gebäude befindlichen Personen und untergebrachten Anlagen und Prozesse vor den schneebedingten Gefährdungen geschützt werden.


Planung der Schneeräumung


Folgende Parameter sind besonders zu berücksichtigen:

• Feststellung des aktuellen Gebäudezustandes (setzt voraus: genaue                     Kenntnisse über die aktuelle Statik des Gebäudes, Verfügbarkeit der Unter-     lagen/Pläne, Kenntnisse über die kritische Schneelast)

• Ermittlung der tatsächlichen Belastung durch Schnee/Eis

• Festlegung der Entscheidungskriterien für das Erfordernis der                                Schneeräumung oder einer baulichen Veränderung

• Festlegung der Vorgehensweise der Schneeräumung unter Beachtung              folgender Faktoren:

– Wetterprognosen (angekündigter Schneefall)

– Witterungsbedingungen (Kälte, Wind, Schneefall)

– Verfügbare Zeitfenster (Dunkelheit, weiterer Schneefall)

– Verfügbare Personen

– Benötigte Arbeitsmittel und deren Transport auf die Dachfläche

– Art des Schneetransportes auf dem Dach

– Sicherer Zugang zur Dachfläche

– Sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege auf der Dachfläche

– Sichere Abwurfstellen

– Absturz- und Durchsturzsicherungsmaßnahmen

– Schutz gegen herabfallende Massen/Gegenstände an den                           Abwurfstellen und Dachzugängen

– Rettungsmaßnahmen.


Darüber hinaus sind allgemeine Gefährdungen wie z. B. Stolpergefahren durch Anschlag- und Blitzschutzeinrichtungen (Abbildungen 2 und 3) sowie Aufbauten, Rutschgefahren auf Foliendächern, Stromschlag (z. B. durch Hausanschlussleitungen, durch Beschädigung an Photovoltaikanlagen) und ergonomische Aspekte einschließlich der Gefahr der Dehydration des Räum-personals in das Räumkonzept mit einzubeziehen.


Bei der Planung von Neubauten ist es sinnvoll, den Aspekt der Schneeräum-ung unter Einbeziehung der Gebäudelogistik (z. B. Verkehrswege, Fluchtwe-ge, Anlieferung, Parkplatz) zu betrachten.


Sicherungseinrichtungen auf der Dachfläche sind nach oder zusammen mit der Festlegung der Schneeräumungsabläufe zu planen. Dabei ist zu beach-ten, dass Geländer an einer möglichen Abwurfstelle und Anschlageinrich-tungen die Schneeräumung erschweren können.


(Quelle: DGUV 212-002)

Beurteilungsgrundlagen für Schneeräumungen


Grundlage für die Beurteilung der Notwendigkeit der Schneeräumung sind die Lastannahmen im Rahmen der Standsicherheitsberechnung des Bauwer-kes bei der Planung. Später kann jedoch der tatsächliche Zustand des Ge-bäudes maßgeblich sein.


Standsicherheit des Bauwerkes


Die Standsicherheit von Bauwerken und die Tragfähigkeit von Dächern werden durch statische Berechnungen nachgewiesen. Die hierzu erforder-lichen Lastannahmen sind in Normen geregelt. Für Schnee- und Eislasten gilt die DIN EN 1991-1-3/NA: 2010-12 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: allgemeine Einwirkungen - Schneelasten. Diese Norm beinhaltet Angaben über natürliche Schneelasten in Abhängigkeit der verschiedenen Dachformen. Ebenso werden Anhäufungen durch Schneeverwehungen berücksichtigt. Des Weiteren werden Schneelastzonen abhängig von der geografischen Lage innerhalb Deutschlands beschrieben. Die Werte für diese Zonen sind langjährig ermittelte Durchschnittswerte. Sie können durch tatsächliche Schneeereignisse überschritten werden. Außerdem werden zusätzliche Lasten, die sich durch die Schneeräumung ergeben (Schneean-häufungen durch Umverteilen, Räumungsgerätschaften etc.), nicht berück-sichtigt. Dies sollte bei den Bemessungen zukünftiger Bauwerke jedoch mit beachtet werden.


Die statischen Berechnungen für das Bauwerk sind für Schneeräumungs-arbeiten auf Dächern eine wesentliche Grundlage. Sie dokumentieren das statische System und den Sollzustand zum Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerkes. Während der Lebensdauer eines Bauwerkes können sich die Lastannahmen aufgrund neuerer Erkenntnisse, des Klimawandels usw. verändern. Darüber hinaus könnte das Bauwerk abweichend von der Plan-ung errichtet oder nach der Fertigstellung verändert worden sein.


Beurteilungsverfahren


Für die Beurteilung einer notwendigen Schneeräumung sind zunächst Kenntnisse über den aktuellen Zustand der Standsicherheit des Bauwerkes unbedingt erforderlich. Liegen diese Kenntnisse nicht vor, kann die Ermitt-lung der Standsicherheit entsprechend der VDI Richtlinie 6200 erfolgen. Unter Berücksichtigung des aktuellen statischen Gebäudezustandes kann dann die maximale/zulässige Zusatzlast bestimmt werden, die die Stand-sicherheit des Gebäudes nicht gefährdet. Als Zusatzlast wird hier die Summe der ermittelten Schneelast und den veranschlagten Verkehrslasten bezeich-net. Verkehrslasten sind zum Beispiel Maschinen, Personal und Schneean-häufungen, die sich aus der Räumung ergeben können. Die Bewertung kann aber auch zur Notwendigkeit einer Verstärkung der Dachkonstruktion führen, wenn die zu erwartende Zusatzlast die Standsicherheit gefährdet. Wird die zulässige Zusatzlast überschritten ist die Standsicherheit gefährdet. Ab diesem Zeitpunkt darf das Dach nicht mehr betreten werden. Personen dürfen sich nicht im Gebäude aufhalten.


Die Bestimmung des aktuellen Zustandes des Gebäudes und die für die Durchführung der Schneeräumung erforderlichen statischen Überprüfungen sind durch eine fachkundige Person durchzuführen. Zur sicheren Durchfüh-rung der Schneeräumung ist ein Grenzwert zu bestimmen, der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für das Sicherheitskonzept zu ermitteln ist. Dieser ergibt sich aus der zulässigen Zusatzlast verringert um einen Sicher-heitsbeiwert. Bis zu diesem Grenzwert ist eine Schneeräumung noch zuläs-sig.


Grafik Beurteilungsschema

Grafik: Quelle DGUV 212-002 / Abbildung Beurteilungsschema

Ermittlungsmethoden für Schneelasten auf Flachdächern


Für die direkte, manuelle Ermittlung der Schneelast können Schneemess-rohre verwendet werden. Dabei wird mit einem Rohr eine Schneemenge ausgestochen, gewogen und als Flächenlast umgerechnet.


Die Vorteile bei diesem Verfahren sind die geringen Investitionskosten und die Möglichkeit, beliebig viele Messpunkte auszuwählen. Nachteilig ist je-doch, dass zum Ausstechen der Schneemenge die Dachfläche und damit ggf. Gefahrbereiche betreten werden müssen. Außerdem bedeutet dieses Ver-fahren bei großflächigen Dächern einen beträchtlichen Aufwand.


Alternativ kann zur Messung der Schneehöhe die Pegelmessung verwendet werden. Die Schneehöhe wird an den installierten Pegeln abgelesen. Bei sinnvoller Anordnung der Pegel kann das Betreten der Dachfläche für den Ablesevorgang vermieden werden.


Die direkte, automatisierte Ermittlung der Schneelast erfolgt durch auf dem Dach installierte Schneewaagen. Damit erübrigt sich eine Dachbegehung und die Messergebnisse können rechnergestützt betrachtet und ausgewertet werden. Je nach Software können Alarmierungsprozeduren integriert sein, bei denen z. B. Informationen per E-Mail oder SMS an die Verantwortlichen abgesetzt werden. Nachteilig bei diesen Verfahren sind die punktuellen Messstationen mit den vergleichsweise hohen Kosten und dem hohen War- tungsaufwand. Das Dach und die Wände müssen in der Regel für die Strom-zufuhr und die Datenleitung durchdrungen werden. Darüber hinaus besteht je nach Bauart der Schneewaage Vereisungsgefahr und es gilt zu beachten, dass bei großen Dachflächen unter Umständen keine repräsentativen Aus-sagen zur Schneebelastung möglich sind.



Die verschiedenen Schneearten unterscheiden sich wesentlich in deren Dichte. Deshalb ist die Schneehöhe alleine nicht ausreichend, um eine Ent-scheidung treffen zu können, wann eine Schneeräumung zu erfolgen hat. Vielmehr muss die Schneelast ermittelt werden. Mit manuellen oder sensor-basierten Messverfahren kann die Schneelast direkt oder indirekt ermittelt werden.


Messung von Schneelasten auf Dächern

Grafik: Quelle DGUV 212-002 / Abbildung Ermittlungsmethoden für Schneelasten auf Flachdächern

Ablaufschema zum Schneemanagement


Spontane Räumungsarbeiten auf unsicheren Dächern sind mit hohen Risiken verbunden und deshalb unzulässig. Deshalb muss eine Räumung sorgfältig geplant werden.


Im nachfolgenden Ablaufschema wird die Vorgehensweise bei einer nach-träglichen Erstellung eines objektbezogenen Schneemanagement beispiel-haft dargestellt. Das objektbezogene Schneemanagement besteht aus drei Stufen:


Stufe I : Objektanalyse


Stufe II : Erstellung eines Schneeräumkonzepts


Stufe III: Umsetzung



Stufe I: Objektanalyse

Grafik: Quelle DGUV 212-002 / Abbildung Stufe I des Schneemanagement

Stufe II: Schneeräumkonzept

Grafik: Quelle DGUV 212-002 / Abbildung Stufe II des Schneemanagement

Stufe III: Umsetzung

Grafik: Quelle DGUV 212-002 / Abbildung Stufe III des Schneemanagement

Fazit/Schlusswort



Fazit für die Schneeräumung auf Dächern von bestehenden Gebäuden:

  • Die verantwortlichen Gebäudebetreiber müssen rechtzeitig ermitteln, ob eine Schneeräumung erforderlich ist (siehe Stufe I).
  • Vor Beginn der Arbeiten sind ein Räumkonzept und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen (siehe Stufe II).
  • Die Umsetzung (siehe Stufe III) ist von einer weisungsbefugten Person zu beaufsichtigen (aufsichtführende Personen). Diese muss die Schneeräumarbeiten überwachen. Sie muss hierfür ausreichende Kenntnisse besitzen.


Schneefall ist ein regelmäßiges Ereignis, dass unter Umständen zu Ausnahmesituationen an bestehenden Gebäuden führen kann.


Hierfür gibt es zwei Gründe:

  • Veränderte klimatische Verhältnisse führen zu extremen Schnee-fällen, für die Dächer ursprünglich nicht ausgelegt waren.
  • Die ursprünglich veranschlagte Verkehrslast von Dächern hat sich z.B. aufgrund von zusätzlichen Aufbauten /z.B. PV-Anlagen) verringert.


Um das Versagen von Dachkonstruktionen und Unfälle zu vermeiden ist das Naturereignis Schneefall bei der Objektanalyse/Gefährdungs-beurteilung besonders zu berücksichtigen.


Die Beurteilung der Schneelasten ist die Grundlage für die Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen.


Diese DGUV Information verdeutlicht, dass zur Reduzierung des Gefährdungs-potentials für bestehende Gebäude und für Neu- oder Umbauplanungen Schneeräumungen im Vorfeld detailliert geplant werden müssen.

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