Belastungsversuche Zugversuche Sekuranten

Sekuranten ohne Montagedokumentation Prüfen Anschlagpunkte

Sekuranten ohne Montagedokumentation Belastungsprüfungen Wichtige Information!

Prüfung von Sekuranten bzw. Anschlagpunkte auf Dachflächen ohne Einbauprotokoll oder Montagedokumentation.

Zurzeit findet eine Kampagne von Herstellern sowie Unternehmen statt, welche darauf abzielt den Absatz von Produkten zu fördern und qualifizierte unabhängige Prüfunternehmen zu diskreditieren. Dies bedauern wir sehr und bewerten dies als unseriöses Vorgehen.

Wie erkennt man unseriöses Vorgehen eines Herstellers oder Unternehmen?

Es wird zurzeit folgende Aussage getätigt oder verbreitet:

"... Laut der aktuellen DIN EN 795 sind Zugversuche oder Belastungsversuche verboten oder untersagt..."

"... Laut der DGUV 201-056 sind Belastungsversuche / Zugversuche untersagt... Sachkundige..."

"...der Anschlagpunkt wird beschädigt und unbrauchbar..."

"...die Statik der Unterkonstruktion oder die Dachfläche wird beschädigt..."


Falls Sie so eine Aussage hören oder lesen, sollte bei Ihnen sofort Vorsicht geboten sein!

Warum? 

Die DIN EN 795 ist seit mehr als 5 Jahren nicht mehr gültig für Anschlagpunkte / Sekuranten die fest mit dem Bauwerk verbunden sind! Es wird also auf eine DIN EN 795 verwiesen die seit mehr als 5 Jahren keine Gültigkeit mehr für Ihre Produkte und Prüfung besitzt!

Bezieht sich ein Hersteller oder Unternehmen auf die aktuelle oder aktualisierte DIN EN 795, so kann man von Unwissenheit oder Vorsatz sprechen.


Bezieht sich ein Hersteller oder Unternehmen auf die DGUV 201-056 und verweist auf "Sachkundigen" oder das Flussdiagramm, so kann man von Irreführung sprechen.

Die DGUV 201-056 weist ausdrücklich auf Seite 20 darauf hin "Unterhalt und nachträgliche Prüfung von bestehenden Anschlageinrichtungen", Belastungsversuche durch Sachkundige NEIN, durch Personen mit fundierten Fachkenntnisse JA! 


Sollte jemand beide Punkte nennen, DIN EN 795 und DGUV 201-056 und damit Belastungsversuche als verboten, unerwünscht oder nicht rechtens nennen, sollte Ihnen folgendes jetzt klar sein:

Ihr gegenüber in Person, Mail oder Schriftstück möchte Ihnen lediglich neue Produkte verkaufen oder hat absolut kein Wissen, über das was er Ihnen mitteilt!


Kritisch sollten Sie auf jeden Fall in dem Moment werden, wenn jemand sagt: "...durch Zugversuche durch ein Prüfunternehmen mit fundierten Kenntnissen werden die Anschlagpunkte / Sekuranten beschädigt oder unbrauchbar."

Sollten Anschlagpunkte / Sekuranten so vom Hersteller konstruiert worden sein, dass die Mindestprüfkraft den Anschlagpunkt oder die Verbindung zum Untergrund zerstört, so dürften diese überhaupt nicht im Verkehr gebracht werden.


Wir bitten jedes Mal um eine öffentliche Stellungnahme von Herstellern oder Unternehmen in solchen uns bekannten fällen. Wir haben trotz vielfacher nachfragen bis heute jedes Mal nur immer eine Antwort erhalten:

"Wir geben hierzu keine Stellungnahme ab"

Einige wichtige Informationen.

Am 21. Oktober 2010 stellte der Europäische Gerichtshof (EUGH) in seinem Urteil C185/08 fest, dass AE, die zum Verbleib am Bauwerk vorgesehen sind, nicht der PSA-Richtlinie unterliegen, sondern als Bauprodukt nach Richtlinie 89/106/EWG einzustufen sind.

Demnach war die bis dahin geltende DIN EN 795 nicht mehr für fest verbaute Anschlageinrichtungen / Sekuranten (AE) gültig.

Die im Juli 2012 geänderte und angepasste DIN EN 795 (Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen) wurde am 24. November 2015 durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2181 der Europäischen Kommission eingeschränkt.

Die DGUV 201-056 mit den "Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern" wurde im August 2012 neu ausgegeben. Im August 2015 wurde eine aktualisierte Fassung herausgegeben. Nach dem oben genannten Beschluss vom 24. November 2015 wurde die DGUV 201-056 mit aktualisiertem Anhang 3 aus April 2017 veröffentlicht. Der Anhang 3 ist eine Präventationsleitlinie "Durchführung von Sachkundigenprüfung an Anschlageinrichtungen".

Dort wird die Ermittlung bzw. Prüfung von Anschlageinrichtungen ohne Nachweis einer sachgemäßen Montage (Montagedokumentation) geregelt und mit einzelnen Abläufen zusätzlich im Flussdiagramm dargestellt.

Kurze Zusammenfassung:

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 21.10.2010 festgestellt das die Anschlageinrichtungen nicht Teil einer PSA gegen Absturz ist und die EN 795 keine Gültigkeit dafür besitzt.

Die EN 795 wurde darauf im Juli 2012 geändert. Die DGUV 201-056 wurde im August 2012 geändert.

Im August 2015 wurde die DGUV 201-056 nochmals geändert.

Am 24. November 2015 ergeht ein Beschluss der Europäischen Union das die EN 795 in der aktualisierten Fassung nicht für die fest verbauten Anschlageinrichtungen genügen, da diese nicht als PSA gelten.

Die DGUV 201-056 wird im April 2017 mit der geänderten Durchführung von Prüfungen ohne Montagedokumenationen herausgegeben.

Somit sind Prüfungen nur noch von Sachkundigen Prüfern für Anschlagpunkte auszuführen. Da die Anschlageinrichtungen keine PSA gegen Absturz ist, reicht eine Ausbildung zum Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906) nicht mehr aus.

Prüfungen ohne Montagedokumentation sind durch Vorgaben der Hersteller und Richtlinien im einzelnen geregelt und möglich. Dazu muss nicht jede Dachhaut aufgeschnitten werden, es können auch Belastungsproben (Zugversuche) durchgeführt werden. Diese sind aber nur von Sachverständige bzw. Personen mit fundierten Fachkenntnissen durchzuführen um eine Schwächung bei zu hoher Zugbelastung auszuschließen.



Wir sind als Prüfunternehmen im ständigen Dialog mit der Berufsgenossenschaft, Normenausschüsse und Hersteller. Unsere Prüfer sind Sachverständige, Bauingenieure, Personen mit fundierten Fachkenntnissen sowie IHK geprüfte und ausgebildete Werkstoffprüfer mit Zertifikaten im Bereich Zugprüfungen sowie Belastungsprüfungen, des weiteren vom Hersteller zertifizierte Sachkundige. Zusätzlich natürlich auch Sachkundige nach DGUV Grundsatz 312-906 (was aber im Bereich der Sekuranten ohne Bedeutung ist).

Vor 2012 war zur Prüfung die Einbau- bzw. Montagedokumentation von keiner großen tragenden Rolle. Deswegen sind im Großen und Ganzen bei Sekuranten, die vor 2012 in einer Dachhaut verbaut worden sind ohne Montagedokumentation.

Viele Prüfunternehmen verunsichern zudem die Unternehmen und drängen in diesem Fall zum Öffnen der Dachhaut und einer Neuinstallation der Sekuranten. Dies ist natürlich mit einem sehr hohen Kostenaufwand verbunden.

Im Vordergrund steht natürlich unbestritten die Sicherheit, ohne auf den wirtschaftlichen Aspekt zu achten.
In 95 % aller Fälle ist ein Öffnen der Dachhaut wegen fehlender Montage Dokumentation unnötig.

Wir schaffen Klarheit!

Unser Prüfunternehmen steht im ständigen Dialog mit der Berufsgenossenschaft, Normenausschüsse, Hersteller von Anschlagpunkte, der DGUV und weiteren verantwortlichen Stellen im Bezug auf Regelwerke, Normen, Gesetze und der Arbeitssicherheit. Denn Prüfungen sind keine Interpretation von Regelwerke und Normen, sondern unterliegen fundierten wissen.
Zum Zeitpunkt der Installation muss der Anschlagpunkt die geforderte Zugfestigkeit bauseits bereits erfüllen und für den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sein.

Dies bedeutet, der Anschlagspunkt inklusive der vorgegebenen und mitgelieferten Befestigungsmaterialien sind für einen Absturz ausgelegt, selbst wenn es sich um ein Rückhaltesystem handelt. Somit ist einer Belastungsprobe nichts entgegenzustellen. Auch eine Belastungsprobe in Form einer Zugprobe darf dem Material nicht zusetzen, da bei einer Belastungsprobe die Streckgrenze des Grundmaterials des Anschlagpunktes selbst nicht erreicht wird.

Vor der Montage der Sekuranten / Anschlagpunkte war auch vor Oktober 2012 die Tragfähigkeit der Dach- / Unterkonstruktion zu prüfen und im Zweifelsfall ein Statiker hinzuzuziehen sowie die Baubestimmungen einzuhalten.

Die Montage durfte auch vor Oktober 2012 nur von qualifiziertem Montagepersonal entsprechend der Montagehinweise des Herstellers durchgeführt werden.

Sind diese Punkte eingehalten worden, so hat eine anschließende Belastungsprobe der Sekuranten keinen Einfluss auf die Festigkeit nach der Belastungsprobe. Sollte sich ein Sekurant während der Belastungs- / Zugprobe lösen, so wäre der Sekurant auch bei einer vorhandenen Montagedokumentation nicht mehr zulässig und müsste gesperrt und ausgetauscht werden.

Die Prüfung darf natürlich nur von Prüfpersonal mit fundierten Fachkenntnissen ausgeführt werden. Dies darf aber auch nur dann durchgeführt werden, wenn der Hersteller bekannt ist, Typ und Ausführung bekannt ist und die aufzubringende Prüfkraft bekannt ist.

Es gibt oft die Aussage, die DGUV 201-056 untersagt in der aktuellen Fassung von August 2015 die Zug- / Belastungsproben an Sekuranten, um die fehlende Montagedokumentation von dem Anschlagspunkt durch eine Belastungsprobe zu ersetzen (bei Anschlagspunkten vor Oktober 2012 bzw. August 2015).
Diese Aussage ist falsch!

Die DGUV Information 201-056 besagt auf Seite 20 folgendes:
  • Unterhalt und nachträgliche Prüfung von bestehenden Anschlageinrichtung
Eine nachträgliche Prüfung (Sachkundigen Prüfung) bestehender AE birgt verschiedene Gefahren und darf nur von Personen mit fundierten Fachkenntnissen ausgeführt werden.
- unsachgemäße Prüfung
- Befestigungsmittel können überbeansprucht werden, Beschädigung der Dachhaut etc.
(Realer Kräftefluss nicht erkannt ➜ Prüfkräfte können um Faktoren zu hoch oder tief liegen)
- Eine Prüfung ist in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren und entspricht einer Wiederholungsprüfung des Anschlagpunkts

Das Flussdiagramm aus der DGUV 201-056 bezieht sich nur auf den Sachkundigen! Personen mit fundierten Fachkenntnissen (Sachverständige / Bauingenieure) sind hiermit nicht gemeint!

Die Änderung ist in der Vorgehensweise, dort wird nun auf eine Rüttelprobe mit max. 70 kg verwiesen anstelle der Zugprobe. Die Bedenken lagen in der unsachgemäßen Ausführung der Zugproben. Jedoch wird nun im Unterhalt und nachträgliche Prüfung von bestehenden Anschlageinrichtung darauf verwiesen, dass die Belastungsproben nur von Personen mit fundierten Fachkenntnisse durchgeführt werden dürfen.

Die Firma ABS Safety GmbH gab schon am 29.01.2016 folgendes Statement dazu:
(Originalzitat)
"Wir (die Firma ABS Safety GmbH) als Hersteller für Personenabsturzsicherungen, sprechen unsere Produkte davon frei! An Absturzsicherungen von ABS dürfen nach wie vor Zugversuche durchgeführt werden! Dies ist ein Qualitätsmerkmal!"
(Kundeninformation vom 29.01.2016 / ABS Safety GmbH)
In der Vorgehensweise der Prüfung von Sekuranten ohne Montagedokumentation sowie nicht einsehbarer Befestigung ist in der EN 795 für Anschlagpunkte die Belastungsprobe in der schematischen Vorgehensweise enthalten.
Der Weg der Prüfung wurde von uns mit grünen Pfeilen verdeutlicht.
(siehe unten)
Bitte beachten Sie, die EN 795 hat KEINE Gültigkeit für fest verbaute Anschlagpunkte! 
Quelle: DIN EN 795 erschienen im Beuth Verlag / Teilausschnitt der schematischen Vorgehensweise
Broschüre Sekurantenprüfung ohne vorhandener Montagedokumentation (Download PDF) DGUV Information 201-056 PDF Download BG R-198 PDF Download
Regeln und Gesetze für Prüfung Sekuranten Steigleitern Leitern und Tritte sowie Hochregale

Falls Sie Fragen zu Regeln, Verordnungen, Normen oder Gesetze haben sollten,  stehen wir Ihnen beratend zur Seite, kostenlos. Gerne können Sie uns per E-Mail (anfrage@psa-check.com) oder telefonisch (02309 60099-67) erreichen. Wir Prüfen nicht nur, sondern für uns bedeutet eine Prüfdienstleistung, Sie von der Ausarbeitung bis zum Ende zu begleiten bzw. diese Tätigkeiten durchzuführen.


PSA-Check Poelmann

Rechtliche Grundlagen und Informationen

TRBS 2121 „Technische Regeln für Betriebssicherheit - Gefährdung von Personen durch Absturz“
DIN 4426 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze + Verkehrswege“
DIN EN 363 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme“
DGUV Vorschrift 38 (ehem. BGV C22)  „Bauarbeiten“
BGR 198/DGUV Regel 112-198 „Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“
DGUV Information 201-007 (ehem. BGI 656) „Dacharbeiten“
DGUV-I 201-056 (ehem. BGI 5164) „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“
ASR A2.1 „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Schutz vor Absturz..., Betreten von Gefahrenbereichen“
DIN EN 795  „Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen“
DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906)  „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“

Recht der Unfallversicherungsträger

Die Unfallversicherungsträger haben gemäß Sozialgesetzbuch VII u. a. die Aufgabe, "mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen."

In diesem Zusammenhang werden sie ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, "soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen". Neben diesen DGUV Vorschriften veröffentlichen die Unfallversicherungsträger unter anderem DGUV Regeln und DGUV Informationen:

DGUV Vorschriften:
Die DGUV Vorschriften sind als autonomes Recht für die Versicherten verbindlich.
DGUV Regeln:
Als Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen aus den staatlichen und autonomen Arbeitsschutzvorschriften erstellen die Unfallversicherungsträger DGUV Regeln unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen und Erfahrungen aus der Präventionsarbeit. Bei Einhaltung der dort gegebenen Empfehlungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Er hat aber auch die Möglichkeit, mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten zu erreichen.
DGUV Informationen:
Als DGUV Informationen geben einzelne Unfallversicherungsträger spezielle Veröffentlichungen als unverbindliche Hilfestellungen und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen heraus.
Quelle: IFA / DGUV
Link:
https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/regeln-und-vorschriften/erlaeuterungen-zum-regelwerk/index.jsp
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