Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte

Schulung zum Sachkundigen zur Prüfung von PSA gegen Absturz
nach DGUV Grundsatz 312-906 (BGG 906)

Prüfung von PSA gegen Absturz (PSAgA) als Sachkundiger

Jede persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV 312-906 geprüft und dokumentiert werden. Jede PSAgA muss dabei den einschlägigen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit entsprechen.

Nach den Berufsgenossenschaftlichen Regeln und der DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (ehemals BGR 198) hat jeder Unternehmer die Pflicht PSAgA, entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen mindestens einmal jährlich auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

Wir Bilden aus zum Sachkundigen zur Prüfung von PSAgA gemäß BG Regeln und der DGUV 312-906.

Den Teilnehmer werden möglicherweise eintretende Schäden an der Ausrüstung umfassend aufgezeigt und erläutert. Dabei werden die äußeren bzw. sichtbaren Mängel (z. B. chemische Einflüsse, Alterung, Verschleiß, Sturzindikatoren) und die inneren bzw. nicht sichtbaren Mängel behandelt und bewertet. An Demonstrationsobjekten werden Schäden bzw. Mängel ausführlich erklärt und bewertet. Daraus lassen sich anschließend vom Teilnehmer Empfehlungen und Bewertungen für die weitere Benutzung oder Ablegereife der PSAgA beurteilen.

Um den ordnungsgemäßen Zustand der persönlichen Absturzschutzausrüstung beurteilen zu können, sind weitere spezifische Inhalte –im Lehrgangsplan vorgesehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Benutzung der Ausrüstung.

Ausbildungsinhalte:
  
   - Aufgaben und Verantwortung von Unternehmer/innen bzw. Arbeitgebern, Aufsichtführenden, Beschäftigten
     bzw. Verwender/innen und Sachkundigen bei der Auswahl, Bereitstellung und Verwendung der persönlichen 
     Arbeitsschutzausrüstung
   - Anerkannte Regeln der Technik (relevante Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Normen)
   - EU-Konformitätserklärung
   - Produktkennzeichnung
   - Gebrauchsanleitung/Sicherheitsinformationen der Hersteller
   - Systeme, deren bestimmungsgemäße Benutzung sowie Einsatz- und Verwendungsbereiche
   - Materialkunde
   - Mängel und Schäden
   - Kräfte und deren Wirkung (z. B. Fangstoßkräfte, Prüfkräfte), Vektorkräfte (z. B. beim Spannen von Seilen)
   - Aufbewahrung, Pflege, Lebensdauer
   - Eingangskontrolle und Registrierung
   - Organisation der Prüfung und Festlegung von Prüfintervallen
   - Dokumentation der Prüfung
   - Produktwarnungen, Aufrufe zur Überprüfung, Rückrufaktionen
   - Hinweise auf Fachliteratur, Herstellerveröffentlichungen, Internetquellen
   - Abschlusstest

Teilnehmerkreis

Personen, die zur Sachkundeprüfung von PSA gegen Absturz (PSAgA) bestellt werden sollen
Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Alle Personen, die jährliche Revisionen durchführen sollen

Voraussetzungen für die Teilnahme nach DGUV Grundsatz 312-906

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausreichende Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz besitzen und von denen anzunehmen ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Der Test kann bei Nichtbestehen nach 24 Stunden wiederholt werden.

Kursgebühr: 480,00 €
Inklusive
Komplette Verpflegung während des Seminars
ausführliche Seminarunterlagen
Sachkundebescheinigung / Zertifikat


Der die Kursgebühren sind bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn zu entrichten. Andernfalls hat das Vertikal-Labor das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne die vereinbarte Leistung erbringen zu müssen. Ihre Pflicht zur Zahlung bliebe davon unberührt. Bei kurzfristigen Buchungen können Sondervereinbarungen getroffen werden.
Fahrtkosten und sonstige Nebenkosten (z.B. Übernachtung) sind nicht in den Kursgebühren enthalten
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung wird nur schriftlich (per Post oder eMail) anerkannt.
Bei Stornierungen 2 Tage vor Kursbeginn wird der volle Teilnahmebeitrag fällig. Wird ein / eine Ersatzteilnehmer/in benannt, entfällt diese Regelung.
Mit einer Buchung erklären Sie ihr Einverständnis mit dieser Regelung und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme Ihrer Rechte und Pflichten aus dem Vertragsabschluss.



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