AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Leistungen der

PSA-Check Poelmann GmbH, Schlosserstrasse 20, 59399 Olfen

1. Allgemeines. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

2. Art und Umfang der Leistung

Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (PSA-Check Poelmann GmbH) sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat oder ein Vertrag über das Internet zustande kommt.
Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich im Ausnahmefall mündlich von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Bei in Bezug auf den Arbeitsumfang geringen Tätigkeiten werden grundsätzlich mindestens 1 Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. Die Arbeitsstunde wird mit 65€ berechnet.

3. Abnahme und Gewährleistung

Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden.
Bei einmaligen Werkleistungen erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der Werkstoffe und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu bearbeitenden Flächen oder Prüfgegenstände trifft.

Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

3.1 Bei Prüfungen von Artikeln, die im Zusammenhang mit einer PSA (Persönlicher Schutzausrüstung) stehen, ist bei einer positiven Prüfung des Artikels der Vermerk „i.O.“ (In Ordnung) vorhanden, so hat sich der Artikel zum Zeitpunkt der Prüfung auch in einem solchen Zustand befunden. Sollte es unmittelbar nach der Prüfung durch den Auftraggeber oder dessen Verwender zu einer unsachgemäßen Benutzung kommen oder eine Beschädigung des Artikels erfolgen, so übernimmt die PSA-Check Poelmann GmbH keine Haftung für den Artikel und der Folgen, die sich daraus ergeben.
Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

4. Bindefristen

Die in Angeboten festgelegten Preise sind mit einer Bindefrist von 4 Wochen versehen. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

6. Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf Verursachen des Auftragnehmers zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Lieferung bei Verkauf

Eine Haftung für Lieferungen zu einem bestimmten Termin wird von uns nicht übernommen. Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Gefahr des Käufers ab dem Zeitpunkt der Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer durch den Verkäufer. 
Der Versand erfolgt grundsätzlich ab Lager PSA-Check Poelmann GmbH in 59399 Olfen. 
Die Transportkosten, sofern keine andersartige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, trägt der Käufer. Die Sendungen werden vom Verkäufer grundsätzlich im Rahmen der Geschäftsbedingungen des Frachtführers gegen Beschädigung und Verlust versichert. 
Bei Annahmeverweigerung des Käufers steht dem Verkäufer der Ersatz der entstandenen Kosten zu. Das Recht des Verkäufers auf Erfüllung des Kaufvertrages bleibt hiervon unberührt. 
Der Verkäufer behält sich vor, die Aufträge in mehreren Teillieferungen zu erfüllen und übernimmt keine Gewähr für die vollständige Auslieferung der bestellten Artikel.

8. Schäden und Garantie bei Verkauf

Transportschäden sind vom Käufer umgehend beim Frachtführer anzuzeigen. Geht bei uns innerhalb von 7 Kalendertagen nach Auslieferung schriftlich eine berechtigte Reklamation wegen offensichtlich fehlerhafter Ware zusammen mit dem beanstandeten Produkt ein, erfolgt prompter, kostenloser Umtausch. Im Garantiefall hat der Verkäufer grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung. Ein Garantiefall tritt ein, wenn das beanstandete Produkt tatsächlich einen Produktionsfehler aufweist sowie Garantiekarte und Kaufbeleg mit dem beanstandeten Produkt beim Verkäufer eingereicht werden.

9. Rücktritt und Rücksendung bei Verkauf

Beim Rücktritt von einem Auftrag, den der Verkäufer nicht zu verantworten hat, oder bei der Löschung eines Auftrages wegen Zahlungsverzugs des Käufers werden 20 % des ursprünglichen Netto-Auftragswertes berechnet. Außerdem werden entstandene Kosten (z. B. Porto oder Versandkosten) berechnet. Nicht angenommene oder unzustellbare Sendungen werden wie Rücktritt behandelt. Unfreie Sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen, außer es liegt eine schriftliche Vereinbarung über den Vorgang vor. Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, die bei der telefonischen Auftragsannahme noch für solche, die durch unleserlich erteilte Aufträge entstehen.

 10. Eigentumsvorbehalt

Der Käufer versichert mit der Auftragserteilung, dass er keinen Offenbarungseid geleistet hat und dass über sein Vermögen kein Konkurs- oder Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt wurde. Die Versicherung ist durch Erteilung des Auftrages gegeben. Entsteht uns aus einer diesbezüglich falschen Versicherung Schaden, zieht dies strafrechtliche Konsequenzen (Strafanzeige wg. Eingehungsbetrug) nach sich. 
Entsteht dem Verkäufer aus einer diesbezüglich falschen Versicherung ein Aufwand, so verpflichtet sich der Käufer mit Auftragserteilung dazu, dem Verkäufer diesen Schaden vollständig zu ersetzen. Der Käufer verpflichtet sich mit Auftragserteilung, dem Verkäufer eine
Veränderung seiner Vermögensverhältnisse, die dazu führen können, dass der Käufer nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachzukommen, unmittelbar nach bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB verkauft und bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung
sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen.

11. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar, falls keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird. Skontoabzüge werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht anerkannt.
Nachträgliche vom Empfänger geforderte Veränderungen an einer gestellten Rechnung werden – sofern der Anlass der Veränderung nicht auf einen Fehler seitens der PSA-Check Poelmann GmbH zurück zu führen ist – mit € 25,00 in Rechnung gestellt.
Bei Überschreiten des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. 
Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers (Waltrop/Recklinghausen).

13. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, in der EDV gespeichert und verwaltet werden.

14. Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. 
Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand dieser AGB: Januar 2024

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